Verpackungsrichtlinie
Unsere Firma verwendet die Direktiven der HPE Verpackungen.
Hitzbehandlungsnorm ISPM-15
Die Organisation FAO hat eine Norm mit dem Kennzeichen ISPM-15 zustandegebracht, damit die Verbreitung der Schädligungselemente mit dem Holzverpackungsmaterial verhinder werden soll und reguliert den Handel des Holzverpackungsmaterials. Die Norm wurde in vielen Ländern der Welt eingeführt und wird von den Behörden die an der Grenzen arbeiten verlangt.
Die ISPM-15 Norm:
Die Norm ISPM-15 ist eine Verordnung die die Holzmaterialverpackung auf internationale Ebene verordnet.
Ziel:
Die Norm ISPM-15 wurde deswegen eingeführt, damit die globale Epidemie der Bioinfektionen (Insekten, Walzenwürme) im Holzmaterial gehindert werden
Gründer, Genehmiger
Auf der Europäischer Unionsebene hat im Auftrag der United Nations Food (FAO) die International Plant Protection Convention (IPPC) die Norm der Richtlinien der technischen und administrativen Desinfektion ausgearbeitet, mit dem Ziel, daß die Mitgliedsstaten die einführen und verwenden sollen. In Ungarn hat die Norm die Ungarische Landwirtschafts- und Provinzentwicklungsministerium ausgegeben. Das Einbügern der Norm in Ungarn haben die Mitarbeiter der NTKSZ und FAIMEI durchgeführt.
Auf welche Holzbasise Materialien kann die Norm ISPM-15 verwendet werden?
Die Norm ISPM-15 kann auch auf Nadelholz und auf laubige Holze benutzt werden. Die Norm bezieht sich nicht auf Kompositmaterialien, wie (Sperrholz, OSB, MDF usw.), weil deren Verfahrentechnologie schon im vorhinein ausperrt das Durchleben der Bioinfektionelementen. Die Norm bezieht sich weiterhin nicht auf die weniger als 6 mm Verpackungselemente.
Auf wen bezieht sich die Norm ISPM-15?
Die Norm bezieht sich auf diese Firmen die direkt oder indierekt Verpackungsmaterialien exportieren in ein anderes Land und solche Holzmaterialien benutzen die den oben genannten kriterien entsprechen.
Was passiert, wenn nicht entsprechend behandeltes Verpackungsmaterial exportiert wird?
Wenn bei der Kontrollierung des Verpackungsmaterials die Infektion als war erweist, kann die zuständige Behörde das Umladen der Ware anordnen oder (mit grösserer Wahrscheinlichkeit) kann den Einfuhr der Ware abschlagen. Die abgewiesene Registrationsnummer werden auf demWeltnetz bekanntgegeben. Die Regisration kann später den Hersteller aus dem gegebenen Land ausweisen und nach drei Ausweisungen wird die Registrationsnummer pflichtend zurückgenommen.
Aufsicht:
Der Pflanzen- und Bodenschutzdienst (NTKSZ), als Behörde beaufsichtigt die Einhaltung der Verordnung Nr: 62/2005 (VII.8.). Die Verordnung schreibt vor, daß nur diese Firmen dürfen ISPM-15 Registrationsnummer benutzen, die Ihre Wärmebehandlungsanlage mit einem dazu akreditierten Laboratorium geprüft haben lassen und sie verfügen über ein Prüfungsprotokoll. In Ungarn ist zurzeit das einzige akreditierte Laboratorium FAIMEI.
Registrierungsnummer und Markierungen:
Die Registrierungsnummer darf man nur gemeinsam mit dem IPPC normiertem Druckstempel benutzen. Der Druckstempel muß gut lesbar sein und muß auf eine gut lesbare Stelle angebracht werden. Für die genaue Maße des Stempels sind keine Vorschriften in der Norm, aber wenn die Buchstaben und die Nummern schwer lesbar sind, dann muß die Maße des Stempels erhöht werden. Die Maße des Stempels – im Rahmen der Vernünftigkeit – soll genügend groß sein. Der Stempel kann eingebrannt werden oder der kann bemalt werden, bei der Farbware sollen die Tönen der gelben un roten Farben vermeidet werden. Das beste ist die schwarze Farbe.
Der ISPM 15 Druckstempel
Auf dem ISPM 15 Druckstempel kommen folgende Markierungen vor:
§ IPPC: Schutzmarke
§ HU: Offizielle Abkürzung des Landes mit zwei Buchstaben
§ XX: Registrierungsnummer
§ HT: Mit Hitze behandelt (heat treated) Abkürzung des englischen Ausdruckes
§ DB: Krustig (debarked) Abkürzung des englischen Ausdruckes
Die Norm erlaubt auch weitere behördliche Markierungen aufzusetzen.